Kinder, Familie & Gesundheit

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes familienunterstützendes Angebot im SGB VIII. Sie wendet sich an Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Ziele für die SPFH können ganz unterschiedlich sein und werden im Hilfeplangespräch gemeinsam festgelegt. So können Hilfen beispielsweise präventiv eingesetzt werden oder bei der Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Unser Ziel ist es immer das Familiensystem und/oder einzelne Menschen zu stärken, zu stabilisieren, Ressourcen und Selbsthilfepotential zu aktivieren und die Familien bzw. jungen Menschen für ihr zukünftiges Leben fit zu machen.

Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Familie bzw. der Beteiligten mit unserer Fachkraft sollen die Ressourcen und das Selbsthilfepotenzial einer Familie (wieder) aktiviert werden. Hierbei beziehen wir immer das soziale Netzwerk (Kita, Schule, Freunde, Verwandte etc.) der Familie mit ein.

Fachliche Ausrichtung
Unsere Mitarbeitenden sind Sozialpädagog*innen, die in unterschiedlichen Bereichen zusätzlich geschult sind. So haben wir beispielsweise Fachkräfte, die sich sehr gut mit Autismus auskennen und andere, die ihren fachlichen Schwerpunkt bei psychischen Störungen im Kindesalter haben uvm. Alle unsere Mitarbeitenden arbeiten systemisch und nutzen verschiedene Methoden zur Unterstützung der Familien bzw. jungen Menschen.

Geleistet werden können zum Beispiel:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Clearing
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Begleitung bei der Verselbstständigung bzw. ambulant begleitetes Einzelwohnen
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Begleitete Umgänge
  • Begleitete Rückführung aus voll- oder teilstationären Hilfen
  • Unterstützung von voll- oder teilstationären Maßnahmen
  • Begleitung von geistig, körperlich oder psychisch beeinträchtigten Menschen

Rechtsgrundlagen
Die SPFH erfolgt auf Grundlage der §§ 27ff, 30, 31 und 41 SGB VIII. Im Einzelfall können auch Aufnahmen nach SGB IX erfolgen.
Die Art und der genaue Umfang der Hilfen sind einzelfallorientiert und werden an dem vorhandenen Bedarf ausgerichtet. Der Bedarf wird im Zusammenwirken aller beteiligten Menschen in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern vor Ort ermittelt.

Was ist Clearing?

Ein Clearing ist eine intensive Form der Hilfe zur Erziehung und dauert vom Auftragsgespräch bis zur Vorlage des Abschlussberichtes ca. 12 Wochen. Sie wird von 2 Mitarbeiter*innen unseres Teams an mehreren Tagen der Woche durchgeführt. In dieser Zeit wird intensiv mit der Familie, deren Lebensfeld und dem sozialen Umfeld zusammen gearbeitet, um eine Klarheit bezogen auf den Auftrag zu gewinnen. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und der Familie können bereits kleinere Themen angegangen und erprobt werden. Grundsätzlich ist das Ziel die Perspektivklärung für die Zukunft, an die sich ggf. eine weitere Hilfe anschließt.

Zielgruppen sind Familien, bei denen

  • noch nicht erkennbar ist, ob bzw. welche Hilfeform geeignet ist.
  • die Inobhutnahme/Fremdplatzierung eines oder mehrerer Kinder in Betracht gezogen wird und die Motivation und Ressourcen dieser Familie, sich auf eine familienerhaltende Maßnahme einzulassen, geklärt werden sollen.
  • es zu einer Inobhutnahme gekommen ist und der Bedarf an Unterstützung und das Maß an Motivation abgeklärt werden soll, um eine zeitnahe Rückkehr zu ermöglichen.

Gut zu wissen
Wenn Sie das Angebot in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte zuerst an das Jugendamt.

Ihre Ansprechpartnerin

Jil Müller-Rudolf
Telefon: 05321 / 3371-717
Mobil: 0176 / 13371785 
E-Mail: Jil.Mueller-Rudolf@lebenshilfe-goslar.de

Lebenshilfe Goslar
Sozialpädagogische Familienhilfe
Kuhlenkamp 11A
38644 Goslar