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Neues Gesetz beschlossen

Dezember 10, 2019 10:57 am Veröffentlicht von

 

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Dazu Ingrid Koch, erste Vorsitzende des Lebenshilfe Goslar e.V.: „Wir freuen uns sehr über die Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Familien, die mit diesem Gesetz einhergehen.“

So begrüßt Ingrid Koch ausdrücklich die Einführung der Einkommensgrenze bei 100.000 Euro für alle Leistungen der Sozialhilfe sowie die Abschaffung des elterlichen Unterhaltsbeitrags in der Eingliederungshilfe. Aus Vereinssicht ist außerdem bemerkenswert, dass Menschen mit Beeinträchtigung, die den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) absolvieren, ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Das eingeführte Budget für Ausbildung unterstützt darüber hinaus junge Menschen mit Beeinträchtigung bei der Berufsausbildung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeshilfevereinigung Lebenshilfe: www.lebenshilfe.de/informieren/familie/angehoerige-entlasten/