„Niemals aufgeben, glaub an dich selbst!“
Januar 15, 2026 10:04 am Veröffentlicht von Nadine PriebeWenn Yunus den Besuchern der Tagesförderstätte das Mittagessen anreicht, steht ihm die Zufriedenheit förmlich ins Gesicht geschrieben: Er hat seinen Traumjob gefunden. Im Juni 2023 hat er hier seine Qualifizierung zum Alltagsbegleiter erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seitdem als zusätzliche Betreuungskraft in der Einrichtung – inzwischen mit Festvertrag. „Ich freue mich, dass ich übernommen wurde“, so der 32-Jährige. „Schon gegen Ende der Weiterbildung habe ich ein gutes Gefühl gehabt, dass es hier für mich weitergehen könnte.“
Zuvor arbeitete Yunus im Rahmen seiner Qualifizierung ein Jahr im Krankenhaus in Goslar, wo er als Stationshelfer in der Onkologie tätig war. Die Tagesförderstätte war schließlich seine zweite Station. Zu seinen Aufgaben dort gehört es u. a., die Besucher der Einrichtung zu unterstützen und sinnvoll zu beschäftigen. So begleitet er sie beispielsweise bei Toilettengängen oder spielt mit ihnen Gesellschaftsspiele. Auch andere Belange des Gruppenalltags stehen auf seiner To-Do-Liste, etwa das Kümmern um den Abwasch oder die Wäsche.
Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt oft schwer
Dass er die Qualifizierung machen konnte, ist alles andere als selbstverständlich. Die Hürden liegen für Menschen mit Beeinträchtigung oft höher als für andere, der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist für sie ungleich schwerer. Denn viele Arbeitgeber entscheiden sich eher für die Zahlung der Ausgleichsabgabe, anstatt offene Stellen mit Menschen wie Yunus zu besetzen – oft aus mangelnder Kenntnis des Personenkreises sowie der zahlreichen Unterstützungsangebote. Laut des aktuellen Inklusionsbarometers Arbeit von Aktion Mensch erfüllten 2024 fast zwei Drittel der gesetzlich verpflichteten Unternehmen die Vorgabe, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, nicht. Dies führt dazu, dass 2024 nur knapp die Hälfte derjenigen, die für einen Job zur Verfügung standen, einen Arbeitsplatz hatten.
„Wir begegnen in unserem Arbeitsalltag häufig falschen Vorstellungen und daraus resultierenden Bedenken auf Seiten der Arbeitgeber. Dabei sind die meisten davon unbegründet, wenn man es richtig angeht“, so Daniela Schmidt, Jobcoach bei der Goslarer Arbeitsassistenz. „Deshalb bieten wir an, sie ausführlich zu beraten.“
Yunus hat beispielsweise Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben von Texten. Dies wurde bei seiner Weiterbildung berücksichtigt und er konnte sie mit einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Befragung abschließen. „Es ist wichtig, nicht nur in starren Mustern zu denken und auch mal pragmatisch an die Dinge heranzugehen. Denn Menschen mit Beeinträchtigung können engagierte und loyale Mitarbeiter sein, wenn man die richtigen Voraussetzungen schafft. Diese Chance sollte man sich als Arbeitgeber nicht entgehen lassen“, so Schmidt.
Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung
Sowohl für Arbeitgeber als auch Menschen mit Beeinträchtigung, die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen wollen, gibt es Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Etwa das Budget für Arbeit, das auch Yunus für sich in Anspruch genommen hat. Es kombiniert einen Lohnkostenzuschuss und Betreuungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung, so dass sie regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs nachgehen können, statt in einer Werkstatt zu arbeiten. Der individuelle Umbau von Arbeitsplätzen kann ebenfalls finanziell gefördert werden. Hierfür können Anträge beim Integrationsamt gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie Unternehmen, die ihnen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze anbieten. Begleitende Unterstützung, z. B. durch Beratung, Jobcoaching und Assistenzleistungen, erleichtert die Einstellung und langfristige Beschäftigung.
Auch das Budget für Ausbildung ist ein solches Förderinstrument. Es bietet durch eine Berufsausbildung für viele Betroffene eine Alternative zum Berufsbildungsbereich und zum Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt. Es erstattet die Ausbildungsvergütung und umfasst außerdem eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule.
Beratungsangebote sorgen für Durchblick
„Wir sind sehr stolz auf das, was Yunus, geschafft hat“, erklärt Schmidt. „Besonders freuen wir uns, dass wir ihn auch weiterhin fest bei uns beschäftigen können.“ Und auch Yunus freut sich sehr über seinen erreichten Meilenstein. Auf die Frage, was er anderen Menschen mit Beeinträchtigung mit auf dem Weg geben möchte, antwortet er: „Gib niemals auf, glaub an dich selbst.“
Interessierte Arbeitgeber, die sich zu dem Thema beraten lassen möchten, können sich an die Goslarer Arbeitsassistenz der Lebenshilfe wenden. Entweder per Mail an info@lebenshilfe-goslar.de oder telefonisch unter 0163- 8337165. Weitere Infos gibt es hier.
Warum die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung für Arbeitgeber vorteilhaft sein kann
Für Unternehmen lohnt es sich aus vielen Gründen, über eine Einstellung von Menschen mit Behinderungen nachzudenken:
- Fachkräftesicherung: Zugang zu motivierten, qualifizierten Arbeitskräften in Zeiten von Fachkräftemangel.
- Vielfalt im Team: Inklusive Teams sind oft kreativer, lösungsorientierter und stärken das Betriebsklima. Arbeitsabläufe werden häufiger reflektiert und verbessert.
- Minderleistungsausgleich: Es gibt zusätzliche finanzielle Anreize bei erfolgreicher Einstellung.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Anrechnung auf die Beschäftigungsquote – mögliche Ausgleichsabgaben entfallen oder reduzieren sich.
- Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität: Positives Image als sozial verantwortliches Unternehmen stärkt die Marke.
- Wettbewerbsvorteil: Inklusion wird zunehmend als Qualitätsmerkmal gewertet – wichtig bei Ausschreibungen, Partnerschaften und Kundengewinnung.
