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Corona-Virus: Auswirkungen bei der Lebenshilfe Goslar

März 1, 2023 9:00 am Veröffentlicht von

 

Seit dem 8. April 2023 gibt es keine Corona-Auflagen mehr für unsere Einrichtungen.

 

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Corona-Historie

8. April 2023

Die Maskenpflicht ist in allen Einrichtungen aufgehoben.

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1. März 2023

In allen Einrichtungen gibt es keine Testpflicht mehr.

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2. Februar 2023

Auch wenn ab heute weitere Corona-Beschränkungen fallen: Für unsere Wohnstätten, Kindergärten, die Tagesbildungsstätte und den Freizeitdienst gelten weiterhin die gesetzliche FFP2-Masken- und Testpflicht (siehe diese Seite oben).

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14. November 2022

Änderung Corona-Regeln: Besucher*innen der Werkstatt oder der Verwaltung müssen keine FFP2-Maske tragen und kein negatives Testergebnis vorlegen.

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28. September 2022

Ab 1. Oktober gilt eine neues Infektionsschutzgesetz. Damit verschärfen sich die Corona-Regeln für unsere teilstationären und stationären Einrichtungen. Aller Personen in den Einrichtungen müssen eine FFP-2-Maske tragen; Besucher*innen und alle externen Personen müssen eine FFP-2-Maske tragen und ein negatives Testergebnis (max. 24 Stunden alt) vorlegen.

Anmerkung
Diese hohen und besonderen Anforderungen, die hier insbesondere an Einrichtungen der Eingliederungshilfe gestellt werden, wurden zwischenzeitlich von unseren Verbänden (LAG-ABT, LAG der Werkstatträte, Landesverband der Lebenshilfen Niedersachsen) als auch von einzelnen Lebenshilfen deutlich kritisiert und dem Ministerium vorgetragen.

Wir hoffen hier noch auf eine Lockerung der restriktiven Maßnahmen und werden Sie auf dieser Seite über eventuelle Anpassungen informieren.

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12. Mai 2022

Wir freuen uns sehr, wenn Sie bei uns weiterhin in den Gebäuden eine medizinische Mund-Nasen-Maske tragen.

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6. April 2022

In vielen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske freiwillig. Bei uns gilt weiterhin die Maskenpflicht. Bitte tragen Sie eine medizinische Mund-Nasen-Maske, wenn Sie zu uns zu kommen.

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23. Februar 2022

Besucher*innen unserer Wohneinrichtungen müssen ab heute eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen tragen. Grund dafür ist die neue Corona-Verordnung.

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15. Dezember 2021

Gestern wurden auf Bundesebene beschlossen, Menschen mit der dritten Corona-Impfung (Booster) in vielen Bereichen von der Testpflicht zu befreien. Dies gilt aber nicht für uns. Auch für Mitarbeiter*innen und geboosterte Besucher*innen gilt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufgrund des gefährdeten Personenkreises die Testpflicht weiter.

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29. November 2021

Testpflicht für alle Besucher*innen: Jede*r Besucher*in (geimpft und ungeimpft) hat bei Betreten einer Einrichtung einen Testnachweis vorzuweisen. (Antigen-Schnelltest darf max. 24 Stunden / PCR-Test max. 48 Stunden alt sein – kein Selbsttest!)

Ein Testnachweis ist nicht erforderlich, wenn lediglich ein Kontakt/eine Lieferung außerhalb der Gebäude (draußen) erfolgt.

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25. November 2021

Testpflicht für Besucher*innen von Wohneinrichtungen: In allen Wohneinrichtungen können die Bewohner weiterhin Besuch empfangen. Alle Besucher*innen müssen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind – ein negatives Testergebnis vorlegen (Schnelltest max. 24 Stunden / PCR-Test max. 48 Stunden alt – kein Selbsttest!). Es ist nicht mehr möglich, sich vor Ort testen zu lassen. Die Corona-Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Wenn Sie einen Besuch planen, sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort bitte einen Termin ab.

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22. November 2021

Booster-Impfung für Beschäftigte, Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen der Lebenshilfe Goslar: Am 16. Dezember 2021 sowie 13. und 20. Januar 2022 finden bei uns die Booster-Impfungen statt. Es ist auch möglich, sich an diesen Terminen zum ersten Mal gegen Corona impfen zu lassen.

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13. September 2021

3-G-Regel für Besucher*innen: Wenn Sie in eine unserer Einrichtungen kommen wollen, müssen Sie entweder vollständig gegen Corona geimpft sein, davon genesen oder negativ darauf getestet (Schnelltest darf max. 24 Stunden /PCR-Test max. 48 Stunden alt sein). Bitte halten Sie einen Nachweis bereit. Sie haben außerdem die Möglichkeit, per luca-App bei uns einzuchecken.

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8. Juni 2021

Aufgrund der niedrigen Inzidenzahlen im Landkreis Goslar und im Abgleich mit der geltenden Landesverordnung wird in Abstimmung mit der Geschäftsführung die Maskenpflicht im Freien aufgehoben.

Unter Beachtung des Abstandgebotes und der Kontaktbeschränkungen müssen Sie auf unseren Betriebsgeländen im Freien keine Mund-Nasen-Maske mehr tragen. Sobald Sie Gebäude oder Räume betreten, ist wieder eine medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen.

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19. Mai 2021

Vom Landkreis Goslar wurden uns die Termine für die zweite Corona-Schutzimpfung genannt. Es wird in der gleichen Reihenfolge wie bei den Erstimpfungen geimpft.

Für jeden Einzelnen bedeutet dies:

1. Impftermin: 24.03.2021 = Zweitimpfung: 16.06.2021
2. Impftermin: 26.03.2021 = Zweitimpfung: 18.06.2021
3. Impftermin: 30.03.2021 = Zweitimpfung: 22.06.2021

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20. April 2021

Wohnen: Besucher, die eine vor mindestens 15 Tagen abgeschlossene 2. Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen können, müssen sich nicht mehr testen lassen. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Impfausweis oder Ihre Impfbescheinigung mit.

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24. März 2021

Heute sind die Corona-Schutzimpfungen bei der Lebenshilfe Goslar gestartet. Weitere Erstimpfungen finden am 26. und 30. März statt.

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15. Februar 2021

Wohnen: Ab 13. Februar gilt eine neue Corona-Verordnung. Nun gibt es eine Testpflicht für Mitarbeiter in unseren Wohnstätten. Diese müssen an drei Tagen in der Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen lassen.

Ab einem 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Goslar über 50 gibt es eine Testpflicht für Besucher. Ein Test vor Ort ist nicht notwendig, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, welches nicht älter als 36 Stunden ist. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Ansprechpartner in der Einrichtung,

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26. Januar 2021

Neuerungen ab dem 1. Februar:

  • Mitarbeiter und Beschäftigte müssen (außerhalb des direkten Arbeitsplatzes) einen medizinischen Mundschutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen. Dieses gilt auf dem gesamten Gelände, innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden. Ebenfalls gilt diese Tragepflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Die Lebenshilfe Goslar wird als Arbeitgeberin die erforderlichen Masken bedarfsdeckend zur Verfügung stellen und verteilen.
  • Besucher und Handwerker müssen in allen Einrichtungen einen medizinischen Mundschutz tragen, in unseren Wohneinrichtungen gilt für Besucher und
    Handwerker eine FFP2-Masken-Pflicht.
  • Die Bewohner des Walter-Anna-Heims arbeiten bis zunächst 12. März 2021 nicht in der Werkstatt und bleiben zu Hause. Damit soll eine zusätzliche Kontaktreduzierung im Bereich der Werkstatt erreicht werden.

Vielen Dank, dass Sie die Regeln befolgen und bleiben Sie gesund!

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15. Januar 2021

Wohnen: Zurzeit ist ein Besuch pro Bewohner pro Woche möglich. Sollte der 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Goslar über 100 betragen, werden wir eine Testpflicht für Besucher einführen. Das Testergebnis darf dann nicht älter als 72 Stunden sein.

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14. Januar 2021

Soll ich mich gegen Covid-19 impfen lassen oder nicht? Was passiert bei der Impfung im Körper? Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe hat Informationen rund um die Covid-19-Schutzimpfung in Leichter Sprache veröffentlicht.

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5. Januar 2021

Regelungen zum Zugang zur Impfung gegen COVID-19

Am 18. Dezember 2020 hat Bundesgesundheitsminister Spahn die Corona-Impfverordnung erlassen.

Höchste Priorität haben nach § 2 des Verordnungsentwurfes u.a. „Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind“ sowie „Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.“

Eine hohe Priorität nach § 3 des Verordnungsentwurfes haben u.a. Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung sowie deren enge Kontaktperson, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird.

Die vollständige Corona-Impfverordnung lesen Sie auf der Seite des Bundes-Gesundheits-Ministeriums.

Antworten auf häufige Fragen rund um das Impfen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.

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14. November 2020

Gestern haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf die Verschärfung der Corona-Regeln vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geeinigt. Die neuen Regeln ab Mittwoch in Leichter Sprache lesen Sie hier.

Diese betreffen insbesondere unsere Kindergärten und Tagesbildungsstätte, da Eltern ihre Kinder möglichst zuhause lassen sollen. Da die Regelungen für Kindertagesstätten nur empfehlenden Charakter haben, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, bleiben unsere Kindergärten somit regulär geöffnet. Damit entfällt, anders als im April und Mai des Jahres, der Nachweis auf „Notgruppen-Betreuungs-Bedarf“. Für die Tagesbildungsstätte verfahren wir analog zum Heilpädagogischen Kindergarten und Sprachheilkindergarten und stellen es den Eltern frei, ob sie ihre Kinder in die Einrichtung bringen oder nicht.

Die Werkstatt bleibt weiterhin geöffnet.

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11. November 2020

Wir haben eine Schnelltest-Strategie beim Gesundheitsamt eingereicht und warten derzeit auf die Rückmeldung, ob wir die angeforderte Menge an Tests bekommen. Die ersten sind bereits bestellt, jetzt schulen wir Personal zur Durchführung der Tests.

Wir suchen zur Ergänzung des bestehenden Teams zurzeit noch zwei Personen mit medizinischer Ausbildung, die bei uns PoC-Antigen-Schnelltests ( = Corona-Schnelltests) durchführen wollen! Weitere Informationen dazu, gibt es auf unserer Facebook-Seite.

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7. September 2020

Werkstatt: Ab heute gibt es ein neues Schichtsystem in der Werkstatt. Die Beschäftigten arbeiten in drei Gruppen A, B und C. A und B wechseln sich wöchentlich mit ihrem Arbeitsplatz ab. C arbeitet durchgehend. So schaffen wir es, dass alle sicher arbeiten können. Die Leistungszulage bekommen alle zusätzlich zum Grundlohn voll ausgezahlt.

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26. August 2020

Wohnen: Die Anzahl der Besucher und die Besuchszeit ist nicht mehr begrenzt. Die Corona-Hygieneregeln (zum Beispiel Mindestabstand einhalten, Mund-Nasen-Maske tragen) müssen eingehalten werden. Wenn Sie einen Besuch planen, sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern vor Ort bitte einen Termin ab. Die Treffen finden weiterhin möglichst im Freien statt.

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13. Juli 2020

Mit der neuen Corona-Verordnung vom 10. Juli dürfen Bewohner mehr als eine Person als Besuch empfangen. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandregelungen eingehalten werden.

In Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) dürfen 100 Prozent der Beschäftigten wieder arbeiten. Aber: In der Werkstatt der Lebenshilfe Goslar werden erst wieder alle Beschäftigten arbeiten können, wenn die Regelung zum Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) von den Behörden aufgehoben wird.

Die Kreativ-Manufaktur hat wieder geöffnet!

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22. Juni 2020

Die Lebenshilfe Goslar hat mit weiteren Lebenshilfen kritisiert, dass alle Beschäftigten immer eine Mund-Nasen-Maske in der Werkstatt tragen müssen – trotz Mindestabstand und Hygiene-Konzept. Ab heute wird diese Vorgabe gelockert: In § 10 a der neuen Corona-Verordnung steht, dass eine Mund-Nasen-Maske nur dann in geschlossenen Räumen getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Seit heute dürfen außerdem wieder 75 % der Beschäftigten in der Werkstatt arbeiten.

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25. Mai 2020

Die neue Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 25. Mai hebt das Betretungsverbot für Beschäftigte der Werkstatt auf! Ab 2. Juni werden wieder Beschäftigte in unserer Werkstatt arbeiten!!

Hier die wichtigsten Informationen dazu im Überblick:

      • Es dürfen maximal 50 % der Beschäftigten auf dem Gelände wieder arbeiten.
      • Der Bereich Berufliche Qualifizierung (BBB) wird teilweise arbeiten, teilweise weiter von zuhause aus Aufgaben lösen.
      • Die Tagesförderstätte (TaFö) wird den Betrieb in kleineren Gruppen aufnehmen.
      • Der Arbeits-Alltag wird anders aussehen. Es gibt – wie zum Beispiel beim Einkaufen – Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel Mindestabstand einhalten und Maskenpflicht.
      • Es kann sein, dass die Beschäftigten woanders arbeiten als vorher.

Warum wird nicht schon früher geöffnet?

      • Wir werten zurzeit die Umfrage aus, die wir an alle Beschäftigten verschickt haben. Wir haben gefragt, ob es aus ihrer Sicht Bedenken gibt, wieder zur Arbeit zu kommen, zum Beispiel, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Da weniger als die Hälfte der Beschäftigten uns geantwortet hat, werden alle, die uns geschrieben haben, dass sie gerne arbeiten möchten, dies auch tun können.
      • Wir erarbeiten zurzeit mit unserem Busbeförderer neue Pläne, wann wer wie abgeholt werden muss.
      • Wir klären letzte logistische Fragen, zum Beispiel zum Essen.
      • Wir schreiben unseren Beschäftigten einen Brief mit allen Informationen.

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15. Mai 2020

Am kommenden Montag, den 18. Mai starten der Heilpädagogische Kindergarten und der Sprachheilkindergarten wieder in den Vollbetrieb!
Aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden weiterhin keine so genannten begleiteten Maßnahmen (wie zum Beispiel Psychomotorik und Schwimmen) angeboten. Die Kinder werden von unserem Beförderungsunternehmen nach Gruppen befördert. Sie werden also nicht zu den gewohnten Zeiten im Kindergarten sein, sondern es kommt zu Verschiebungen nach vorn beziehungsweise nach hinten. Alle Eltern werden über diese Zeiten direkt informiert.

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14. Mai 2020

Burg Druck stellt Einweg-Masken aus Papier her
Auch die hauptamtlichen Mitarbeiter in unserer Druckerei Burg Druck sind zurück! Sie haben auf die Corona-Situation reagiert und stellen nun in hoher Stückzahl Einweg-Masken aus Papier her.
Die Außenseite kann individuell gestaltet werden, die Innenseite ist mit einer leicht verständlichen Anleitung bedruckt. Nach der einmaligen Benutzung werden diese über den Restmüll entsorgt.
Die Maske ist kein medizinisches Schutzprodukt! Sie eignet sich insbesondere für Geschäfte und Einrichtungen mit Kunden- oder Besucherverkehr. Bestellungen ab 500 Stück können Sie bei Marcel Petry aufgeben: Per E-Mail druckerei@lebenshilfe-goslar.de oder per Telefon 05321 3371-150.

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13. Mai 2020

Ab dem 15. Mai können die Bewohner unserer Wohneinrichtungen wieder Besuch empfangen! Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln und Hinweise:

      • Jeder Bewohner kann ein bis zwei Mal pro Woche Besuch empfangen. Der Besuch muss immer die gleiche Person sein. Jeder Bewohner bestimmt diese Person selbst.
      • Alle ausgewählten Personen werden per Brief von der Lebenshilfe Goslar darüber informiert.
      • Der Besuch muss sich telefonisch vorher anmelden.
      • Das Treffen findet, wo es geht, im Freien statt. Der Besuch darf nicht in die Zimmer gehen oder die Toilette besuchen.
      • Während des Besuchs muss der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Der Besuch muss eine Mund-Nase-Maske tragen und darf maximal 30 Minuten bleiben.
      • Der Besuch darf Geschenke, aber kein Essen mitbringen.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiter der jeweiligen Wohnstätte. Wir wissen, dass das sehr strenge Regeln sind. Wir müssen diese aber so umsetzen: Sie sind vorgeschrieben, um keinen Bewohner zu gefährden! Wir wünschen allen einen schönen Besuch – machen Sie das Beste daraus!

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8. Mai 2020

Wir bereiten uns seit Tagen intensiv auf die Wieder-Eröffnung der Werkstatt für Beschäftigte und eine Lockerung des Besuchsverbot in unseren Wohneinrichtungen vor! Dazu entwickeln wir umfangreiche Schutz- und Hygiene-Konzepte und stimmen diese mit dem Gesundheitsamt und anderen Behörden ab.

Sobald Beschäftigte wieder in der Werkstatt arbeiten dürfen und sobald Besuche in den Wohnstätten wieder möglich sind, werden wir jeden einzelnen darüber schriftlich informieren!

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6. Mai 2020

Die Verordnung der Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 17. April wird bis einschließlich 10. Mai verlängert. Sie enthält Änderungen, die aber nicht den für uns relevanten § 10 a betreffen.

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29. April 2020

Eine Internet-Seite zum Thema Corona-Virus, Regeln und dem neuen Alltag komplett in Leichter Sprache finden Sie auf www.corona-leichte-sprache.de.

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17. April 2020

Mit der heutigen Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird in § 10 a das Betretungsverbot für die Werkstatt und vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe im bisher geltenden Rahmen bis zum Ablauf des 6. Mai 2020 verlängert. Die komplette Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Goslar.

Wahrscheinlich werden wir auch nach dem 6. Mai die Werkstatt noch nicht für alle gleichzeitig wieder öffnen dürfen. Das ist erforderlich, damit sich die Ansteckungsgefahr nicht sofort wieder erhöht. Wie die schrittweise Öffnung genau aussehen wird, erarbeiten wir gerade und teilen es den Beschäftigten rechtzeitig mit. Auch wenn wir in der Werkstatt weiter kein Geld verdienen, haben wir uns entschieden, unseren Beschäftigten auch im Mai mindestens den Grundlohn weiter zu zahlen. Dadurch können auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Rente und Krankenversicherung weiter geleistet werden.

Auf jeden Fall müssen wir streng darauf achten, dass wir weiterhin auch bei der Arbeit einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einhalten, dass wir alle regelmäßig die Hände waschen und möglichst auch einen Mundschutz tragen!

Wenn Beschäftigte oder ihre Angehörigen in der Lage sind, selbst eine Mund-Nasen-Maske zu nähen, wäre das sehr hilfreich. Diese sollten sie dann schon bei der ersten Fahrt im Bus zur Werkstatt aufsetzen. Hier finden Sie eine Nähanleitung.
Eine Videoanleitung zum Nähen einer Mund-Nasen-Maske finden Sie hier.

Informationen zur Notgruppenbetreuung finden Sie hier weiter unten im Beitrag vom 27. März.

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15. April 2020

Die berufliche Qualifizierung geht weiter, findet aber zuhause statt! Die Teilnehmer, die sich bei uns im Eingangsverfahren befinden, werden per Post, per E-Mail und per Telefon mit Aufgaben versorgt und begleitet. Dafür können einige Mitarbeiter  aus der Kurzarbeit geholt werden. Wir nutzen die aktuelle Krisen-Situation, um unser Angebot in diesem Bereich auch auf lange Sicht flexibler und digitaler zu gestalten.

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2. April 2020

Werkstatt näht Mund-Nasen-Masken
Ein Team von fünf Näherinnen näht zurzeit 40 bis 50 Mund-Nasen-Masken pro Tag, zunächst für unsere Mitarbeiter und Bewohner in unseren Wohneinrichtungen. Der Stoff besteht aus 100% Baumwolle, das Muster haben wir zusammen mit unserer Betriebsärztin abgestimmt. Die fertige Maske wird anschließend mit Desinfektions-Waschmittel gewaschen und ist wiederverwendbar.

Ab sofort nehmen wir Bestellungen entgegen, bevorzugt von öffentlichen Einrichtungen, Pflege-, Senioren- und medizinischen Einrichtungen und geben diese im 5-er Paket zum Preis von 15 Euro ab. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Frau Behrendt-Dikschat: Gabi.Behrendt-Dikschat@lebenshilfe-goslar.de

HINWEIS!
Die Mund-Nasen-Maske ist kein Medizinprodukt. Es ist kein verlässlicher Schutz vor Ansteckung. Die Maske kann aber die Ausbreitung von Krankheitserregern reduzieren und ist ein gutes Zeichen gegenüber anderen. Hinweise zur richtigen Nutzung gibt es auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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1. April 2020

Durch die Schließung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und der Werkstatt fehlt vielen Mitarbeiter die Arbeitsgrundlage. Die meisten von ihnen befinden sich ab heute in Kurzarbeit, einige verstärken die Teams in den Wohneinrichtungen, die jetzt einen höheren Bedarf an Kolleg*innen haben.

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31. März 2020

Ab sofort dürfen unsere Wohneinrichtungen keine weitere Bewohner aufnehmen. Wir appellieren an unsere Bewohner, die Einrichtungen nicht zu verlassen. Fünf Näherinnen fertigen Mund-Nasen-Masken in der Werkstatt an, zunächst für den Eigenbedarf in den Wohneinrichtungen.

Die komplette dazugehörige Verfügung lesen Sie auf der Internetseite des Landkreises Goslar.

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27. März 2020

Wir bieten eine Notbetreuung an, wenn Eltern und Angehörige beruflich in kritischen Bereichen tätig sind und daher für sich keine häusliche Betreuung organisieren können.

Hierzu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Mitarbeitende im Gesundheitsbereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich,
• Mitarbeitende in der stationären Jugendhilfe und Eingliederungshilfe,
• Mitarbeitende zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Mitarbeitende im Bereich der Polizei, Feuerwehr, im Rettungsdienst und Katastrophenschutz,
• Mitarbeitende im Vollzugsbereich einschl. Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Anfragen zur Notbetreuung können Interessierte an Astrid Wagner stellen: astrid.wagner@lebenshilfe-goslar.de // 0177 / 25 06 037. Eine Beförderung zur Notgruppe kann leider nicht angeboten werden.

Sollte die Begleitung einzelner Werkstattbeschäftigter weder persönlich noch über das Notgruppenangebot in Frage kommen, können sich Angehörige über Frau Wagner auch an den Familienentlastenden Dienst (FED) wenden: astrid.wagner@lebenshilfe-goslar.de // 0177 / 25 06 037.

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23. März 2020

Informationen zum Corona-Virus in Einfacher und Leichter Sprache finden Sie auf der Internet-Seite der Aktion Mensch.

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17. März 2020

Die Lebenshilfe Goslar folgt der „Allgemeinverfügung zur Erweiterung der Beschränkung von sozialen Kontakten“ des Landkreises Goslar und schließt die Werkstatt bis einschließlich 18. April 2020. Dazu ein Auszug aus der Verfügung:

„3. Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare ambulante und teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe dürfen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden,

      • die sich in einer betreuten Unterkunft (z. B. besondere Wohnform, Wohnheim) befinden,
        •        die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist oder
        •        die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.Von diesem Betretungsverbot ausgenommen, sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die eine Betreuung während des Tages benötigen und deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Für diesen Personenkreis ist eine Notbetreuung sicherzustellen. Dabei ist restriktiv zu verfahren.Das Betretungsverbot gilt nicht für Betriebsbereiche von Werkstätten für behinderte Menschen, die, im Zusammenhang mit medizinischen und/oder pflegerelevanten Produkten, Leistungen oder Unterstützungsarbeiten erbringen oder durchführen, hierzu zählen auch Wäschereien.Es gilt auch nicht für solche Betriebsbereiche von Werkstätten für behinderte Menschen, die der Versorgung mit Speisen in medizinischen und/oder pflegerelevanten Einrichtungen dienen.Die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen haben in allen Fällen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und Nahkontakte soweit wie möglich verhindert werden. Nähere Informationen/Empfehlungen dazu können auf der Seite des RKI eingesehen werden.“Über eine alternative Weiterbeschäftigung der hauptamtlichen Mitarbeiter im Bereich Wohnen wird kurzfristig entschieden.

Die komplette Verfügung lesen Sie auf der Internetseite des Landkreises Goslar.